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Salzgitter

Die Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde auf dem Gebiet der Psychotherapie beantragen

Beschreibung

Beschreibung

Psychotherapie darf nur von dafür ausgebildeten Personen ausgeübt werden. Sie können sie ausüben, wenn Sie eine Approbation

  • als Psychotherapeutin oder Psychotherapeut oder
  • als Ärztin oder Arzt besitzen.

Wenn Sie diese Approbation nicht besitzen, können Sie auch als Heilpraktikerin oder Heilpraktiker in der Psychotherapie tätig sein. Dafür benötigen Sie:

  • eine uneingeschränkte Erlaubnis oder
  • eine auf das Gebiet der Psychotherapie beschränkte Erlaubnis

Als Heilpraktikerin oder Heilpraktiker auf dem Gebiet der Psychotherapie können Sie Menschen in unterschiedlichen Krisensituationen begleiten.

Nicht gestattet jedoch sind:

  • die Abgabe von apothekenpflichtigen Arzneimitteln
  • das Verschreiben von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln
  • das Ausstellen von Attesten oder Krankschreibungen

Die Berufsbezeichnung "Psychotherapeut" ist geschützt. Als Heilpraktikerin oder Heilpraktiker dürfen Sie diese nicht führen.

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