Beschreibung
Beschreibung
Psychotherapie darf nur von dafür ausgebildeten Personen ausgeübt werden. Sie können sie ausüben, wenn Sie eine Approbation
- als Psychotherapeutin oder Psychotherapeut oder
- als Ärztin oder Arzt besitzen.
Wenn Sie diese Approbation nicht besitzen, können Sie auch als Heilpraktikerin oder Heilpraktiker in der Psychotherapie tätig sein. Dafür benötigen Sie:
- eine uneingeschränkte Erlaubnis oder
- eine auf das Gebiet der Psychotherapie beschränkte Erlaubnis
Als Heilpraktikerin oder Heilpraktiker auf dem Gebiet der Psychotherapie können Sie Menschen in unterschiedlichen Krisensituationen begleiten.
Nicht gestattet jedoch sind:
- die Abgabe von apothekenpflichtigen Arzneimitteln
- das Verschreiben von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln
- das Ausstellen von Attesten oder Krankschreibungen
Die Berufsbezeichnung "Psychotherapeut" ist geschützt. Als Heilpraktikerin oder Heilpraktiker dürfen Sie diese nicht führen.