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Salzgitter

Erlaubnis für die Entnahme von Grundwasser in einem förmlichen Verfahren beantragen

* Entnahme von Grundwasser mit förmlichen Verwaltungsverfahren Erlaubnis
* Für das Entnehmen von Grundwasser in größeren Mengen ist eine wasserrechtliche Erlaubnis bei der zuständigen Behörde zu beantragen
* In bestimmten Fällen muss die Behörde ein förmliches Verwaltungsverfahren durchführen.
* Bei einem förmlichen Verfahren haben Beteiligte die Möglichkeit, sich zum Vorhaben zu äußern. Dazu ist eine öffentliche Bekanntgabe und eventuell eine mündliche Verhandlung nötig.
* Voraussetzung für die Erlaubnis: Durch das Vorhaben sind keine schädlichen, unvermeidbaren oder nicht ausgleichbaren Gewässerveränderungen zu erwarten
* Gegebenenfalls erforderliche Unterlagen:
o Erläuterungsbericht
o Übersichtslageplan als Topographische Karte mit farblicher Eintragung der vorhandenen beziehungsweise geplanten Anlage
o aktueller katasteramtlicher Lageplan mit farblicher Eintragung der vorhandenen beziehungsweise geplanten Anlage
o Angaben zur Art der Anlage
o schematische Darstellung der Anlage im Grundriss und Schnitt
o naturschutzfachliche Begleitplanung, bei Neuanlagen inklusive Eintragung im Kompensationsflächenverzeichnis
o Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie
* Antrag ist gebührenpflichtig
* Zuständig: zuständige Behörde des jeweiligen Bundeslandes

Beschreibung

Beschreibung

Wenn Sie Grundwasser in größeren Mengen entnehmen möchten, benötigen Sie eine wasserrechtliche Erlaubnis. Diese können Sie bei der zuständigen Behörde beantragen. Sie prüft Ihren Antrag und entscheidet, ob Sie eine Erlaubnis erhalten.

Unter Umständen muss die Behörde ein förmliches Verwaltungsverfahren durchführen. Dabei haben Beteiligte die Möglichkeit, sich zu dem Vorhaben zu äußern. Die Behörde macht das Vorhaben zu diesem Zweck öffentlich bekannt und führt, falls notwendig, eine mündliche Verhandlung durch.

Die Erlaubnis legt Art und Maß der Nutzung fest. Sie ist unter Umständen mit Auflagen und Nebenbestimmungen verknüpft. Im Gegensatz zur Bewilligung kann eine Erlaubnis von den Behörden widerrufen werden. Ein Rechtsanspruch auf die Nutzung von Grundwasser besteht nicht.

Keine wasserrechtliche Erlaubnis benötigen Sie, wenn Sie Grundwasser nur in geringem Maße und ohne nachteilige Auswirkungen auf den Wasserhaushalt entnehmen, zum Beispiel für

  • den eigenen Haushalt,
  • die Gartenbewässerung,
  • den landwirtschaftlichen Hofbetrieb,
  • das Tränken von Vieh oder
  • die Entwässerung von Grundstücken.

Erläuterungen und Hinweise