Inhalt anspringen

Salzgitter

Registrierung als beruflicher Betreuer oder berufliche Betreuerin beantragen

Wenn Sie als Berufsbetreuende von der Betreuungsbehörde vorgeschlagen und vom Betreuungsgericht bestellt werden möchten, müssen Sie sich zuvor bei der zuständigen Stammbehörde als beruflicher Betreuer oder berufliche Betreuerin registrieren.

Beschreibung

Beschreibung

Möchten Sie als Berufsbetreuerin oder Berufsbetreuer tätig werden? Dann müssen Sie die Registrierung bei der zuständigen Stammbehörde beantragen. Diese ist notwendig, um vom Betreuungsgericht als berufliche Betreuerin oder beruflicher Betreuer bestellt zu werden und um einen Anspruch auf Vergütung zu erwerben. Die Registrierung gilt bundesweit.

Als Berufsbetreuerin und Berufsbetreuer stehen Sie erwachsenen Menschen zur Seite, die aufgrund einer Krankheit oder Behinderung ihre (rechtlichen, finanziellen und /oder gesundheitlichen )Angelegenheiten nicht mehr alleine regeln können. Gründe für die Erforderlichkeit einer rechtlichen Betreuung können können beispielsweise psychische Erkrankungen und Sucht-Erkrankungen oder geistige, körperliche und altersbedingte Einschränkungen sein.

Als Berufsbetreuerin oder Berufsbetreuer handeln Sie unterstützend bzw. vertretend  im Rahmen des gerichtlich festgelegten Aufgabenkreises unter Berücksichtigung der Wünsche für die betroffene Person.

Erläuterungen und Hinweise