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Salzgitter

Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis zur Anerkennung der Berufsqualifikation während einer Beschäftigung beantragen

* Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Ausbildung Verlängerung zur Anerkennung der Berufsqualifikation während einer Beschäftigung
* Die Aufenthaltserlaubnis für die Ausübung einer qualifizierten Beschäftigung zur Anerkennung einer ausländischen Berufsqualifikation wird für maximal zwei Jahre erteilt. Eine Verlängerung ist nur dann möglich, wenn diese Höchstgeltungsdauer noch nicht überschritten wurde.
* Für die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis sind dieselben Voraussetzungen wie bei der erstmaligen Erteilung der Aufenthaltserlaubnis zu erfüllen.
* Eine Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis ist möglich, wenn das Ziel, mit der Beschäftigung die von der Anerkennungsstelle festgestellten Defizite auszugleichen, noch nicht erreicht wurde.
* Die Beschäftigung muss in einem reglementierten Beruf fortgesetzt und ein konkretes Arbeitsplatzangebot nachgewiesen werden.
* Der Arbeitsgeber muss weiterhin arbeitsvertraglich zusichern, dass er die berufliche Anerkennung während des Aufenthalts in Deutschland ermöglicht.
* Unter Umständen muss die Bundesagentur für Arbeit der Fortsetzung der Beschäftigung erneut zustimmen.
* Für die Dauer des Aufenthalts müssen Lebensunterhalt und Krankenversicherungsschutz ohne Inanspruchnahme öffentlicher Leistungen gesichert sein.
* Bei der Verlängerung wird die Aufenthaltserlaubnis erneut befristet. Die Höchstaufenthaltsdauer von zwei Jahren darf dabei nicht überschritten werden.
* Eine Verlängerung ist ausgeschlossen, wenn die Anerkennung der Berufsqualifikation nicht in einem angemessenen Zeitraum erreicht werden kann oder die Verlängerung bei der Erteilung oder der zuletzt erfolgten Verlängerung bereits von der Ausländerbehörde ausgeschlossen wurde.
* Zuständig: die für den Wohnsitz der antragstellenden Person zuständige Ausländerbehörde

Beschreibung

Beschreibung

Wenn die Gültigkeit Ihrer Aufenthaltserlaubnis endet bevor die von der Anerkennungsstelle festgestellten Defizite ausgeglichen werden konnten, können Sie die Verlängerung Ihrer Aufenthaltserlaubnis beantragen, um die Nachqualifizierung fortzusetzen.

Bitte beachten Sie, dass die Aufenthaltserlaubnis für maximal zwei Jahre erteilt wird. Eine Verlängerung Ihrer Aufenthaltserlaubnis ist deshalb nur möglich, wenn dieser Zeitrahmen noch nicht ausgeschöpft wurde.

Die Verlängerung ist rechtzeitig vor dem Gültigkeitsende Ihrer bisherigen Aufenthaltserlaubnis zu beantragen.

Für die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis gelten dieselben Voraussetzungen wie für die Erteilung. Insbesondere sollte Ihr Lebensunterhalt für die Dauer Ihres Aufenthalts gesichert sein.

Unter Umständen muss die Bundesagentur für Arbeit der Ausübung der Beschäftigung erneut zustimmen. Im Rahmen der Zustimmung prüft sie u.a. die Arbeitsbedingungen.

Die Aufenthaltserlaubnis kann nicht verlängert werden, wenn die Nachqualifizierung erkennbar nicht in einem angemessenen Zeitraum abgeschlossen werden kann oder die Verlängerung bei der Erteilung oder der zuletzt erfolgten Verlängerung bereits von der Ausländerbehörde ausgeschlossen wurde.

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