Seit Januar 2023 gilt das EEG 2023 vollständig. Damit entfällt unter anderem die Mehrwertsteuer auf Balkonkraftwerke. Es gilt ein Mehrwertsteuersatz von 0 statt bisher 19 Prozent. Anbieterinnen und Anbieter sind zwar nicht verpflichtet, die 19 Prozent Rabatt weiterzugeben, doch viele haben ihre Preise entsprechend reduziert.
Eine weitere Förderung auf Bundesebene gibt es zurzeit nicht.
Die Stadt Salzgitter hat kein Förderprogramm für Steckersolargeräte (Balkonkraftwerke) aufgelegt.
Mittlerweile haben sich die Preise für Balkonkraftwerke wieder auf einem Niveau eingefunden, dass sie sich bei geeigneter Aufstellung nach vier bis sechs Jahren amortisieren.
Kurzinformation der Verbraucherzentrale:
Bei Stecker-Solargeräten, kurz Stecker-PV oder sogenannte Balkongeräte, wird Sonnenlicht in elektrische Energie umgewandelt. Diese Geräte sind wartungsfrei und sehr langlebig. Stecker-Solar erzeugen Strom, der über eine Steckdose in das Wohnungsnetz eingespeist wird und dort genutzt werden kann.
Mithilfe eines Stecker-Solargerätes sind Mieterinnen/Mieter oder Wohnungseigentümerinnen/Wohnungseigentümer in der Lage, eigenen Sonnenstrom auf ihrer Terrasse oder dem Balkon zu erzeugen. Das Gerät kann direkt an eine Schuko-Steckdose des eigenen Wohnungsstromkreises angeschlossen werden.
Wichtig ist dabei, die zugelassene Höchstleistung für Balkonanlagen nicht zu überschreiten, da sonst Gefahren im Stromkreis für den Menschen auftreten können und die Betriebserlaubnis erlischt.
Beim Betrieb mehrerer oder stärkerer Balkonkraftwerke müssen diese als eine reguläre Photovoltaik-Anlage angemeldet und angeschlossen werden.
Für Hauseigentümerinnen/Hauseigentümer ist es in der Regel auch attraktiver, das eigene Dach für eine deutlich größere und leistungsfähigere Photovoltaik-Anlage zu nutzen. Sie ist wirtschaftlicher und entlastet die Umwelt noch mehr.
Mit Stecker-Solargeräten bieten sich für Mieterinnen/Mieter und Wohnungseigentümerinnen/Wohnungseigentümer eine Alternative der Stromerzeugung für den Balkon oder die Terrasse.
Checkliste der Verbraucherzentrale: Nutzung von Stecker-Solargeräte
1. Erlaubnis: Für Miet- und Eigentumswohnungen bedarf es der Zustimmung der Vermieterinnen/Vermieter oder der Eigentümergemeinschaft, um Solarmodule an der Brüstung oder Hauswand anbringen zu können.
2. Kauf: Kaufen Sie nur steckfertige Geräte und achten Sie auf die Einhaltung des Sicherheitsstandards der Deutschen Gesellschaft für Sonnenenergie (DGS 0001:2019-10).
3. Montage: Den besten Ertrag liefern Module, die unverschattet zur Südseite ausgerichtet sind. Optimal ist ein Winkel zum Horizont von 30 bis 40 Grad. Die Geräte müssen sturmfest montiert sein.
4. Anmeldung und Betrieb: Stecker-Solargeräte sind beim örtlichen Stromnetzbetreiber und der Bundesnetzagentur (Marktstammdatenregister) anzumelden. Leider erschweren einzelne Netzbetreiber den Anschluss von Stecker-Solargeräten. Den Betrieb verbieten dürfen sie nicht. Treten Probleme auf, kann eine Beratung der Verbraucherzentrale weiterhelfen.
Weiterführende Informationen (unter anderem Vorträge rund um das Thema) finden Sie auf folgenden Internetseiten: