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Salzgitter

Informationen zur Europawahl

Zum gesetzlichen Stichtag am 14. April wurde in Salzgitter das Wählerverzeichnis für die Wahl am 26. Mai 2019 erstellt. Es sind für die Europawahl insgesamt 72.865 Bürger wahlberechtigt (Stand 14.04.2019).

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Jeder Wähler hat eine Stimme (Wahl nach den Grundsätzen der Verhältniswahl mit Listenwahlvorschlägen).

Wahlbenachrichtigungen werden zugestellt

Die amtlichen Benachrichtigungen werden in den nächsten Tagen allen Wahlberechtigten zugestellt, teilt das Wahlbüro der Stadt Salzgitter mit. Das Wahlbüro empfiehlt, aufmerksam darauf zu achten, ob eine Wahlbenachrichtigung im Briefkasten liegt.

Sie wird zur Europawahl an alle Deutschen und Unionsbürger verschickt, die am Wahltag mindestens 18 Jahre alt und in das Wählerverzeichnis eingetragen sind. Eine fehlende Wahlbenachrichtigung kann ein Indiz dafür sein, dass man nicht im Wählerverzeichnis eingetragen ist. Aber nur wer dort eingetragen ist, kann am 26. Mai wählen gehen.

Wer bis zum 5. Mai keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber meint wahlberechtigt zu sein, sollte deshalb sein Wahlrecht klären. Die Überprüfung, ob die für die Wahlteilnahme wichtige Eintragung im Wählerverzeichnis vorliegt, ist unter der Telefonnummer 05341 / 839-3823 möglich.

Außerdem kann in der Zeit vom 6. bis 10. Mai das Wählerverzeichnis im BürgerCenter im Rathaus Salzgitter-Lebenstedt und dem BürgerCenter Salzgitter-Bad während der allgemeinen Öffnungszeiten eingesehen und somit die Wahlberechtigung festgestellt werden. In diesem Zeitraum haben Wahlberechtigte das Recht, die Richtigkeit und Vollständigkeit ihrer eigenen Daten im Wählerverzeichnis zu überprüfen. Nach dem 10. Mai sind keine Einsprüche gegen das Wählerverzeichnis mehr möglich.

Briefwahl

Wem es am Wahltag nicht möglich ist an der Wahl teilzunehmen, kann bereits jetzt schriftlich oder elektronisch Briefwahl beantragen. Ab dem 23. April kann die Briefwahl auch persönlich im Rathaus in Salzgitter-Lebenstedt (Sitzungszimmer 66, Atrium Obergeschoss) und in der Außenstelle Salzgitter-Bad ausgeübt werden.

Briefwahlunterlagen können per E-Mail briefwahlbuerostadt.salzgitterde oder auch mit dem Online-Formular, das im Internet unter www.salzgitter.de eingestellt ist, beantragt werden. Frühestens ab dem 23. April werden die Unterlagen verschickt, so dass die Adresse anzugeben ist, die ab diesem Zeitpunkt gültig ist. Eine telefonische Beantragung ist nicht möglich.

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