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Salzgitter

Der SRB informiert: Abräumung abgelaufener Grabstellen

Gemäß der Friedhofssatzung gibt der Städtische Regiebetrieb (SRB) die vorgesehene Einebnung von Erdreihengräbern des Jahrgangs 1996 und von Kindergräbern des Jahrgangs 2006 sowie der Urnenreihengräber aus dem Jahr 2006 bekannt.

Die von der Abräumung betroffenen Friedhofsteile werden durch Hinweisschilder gekennzeichnet. Die vorgesehenen Gräber werden zum Teil durch Hinweisschilder markiert.

Auch Wahlgrabstätten der oben genannten Jahrgänge sind von der beabsichtigten Abräumung betroffen, sofern Ruhefristen der Gräber abgelaufen sind. 

Allen Nutzungsberechtigten von Wahlgrabstätten wird empfohlen, die in der Erwerbsurkunde begrenzte Laufzeit im Hinblick auf eine mögliche Verlängerung zu überprüfen.

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Bildnachweise

  • Stadt Salzgitter SRB
  • Stadt Salzgitter