Sie macht auf die Abgabenpflichtigen auf die Fälligkeitstermine aufmerksam und bittet gleichzeitig, die Abgabenbeträge bis zum Tag der Fälligkeit durch Überweisung auf eines ihrer Postgiro- oder Bankkonten zu begleichen:
Am 15. Mai werden die Grundsteuer A und B, die Straßenreinigungsgebühr, die Hundesteuer, die Zweitwohnsitzsteuer, die Gewerbesteuervorauszahlung sowie die Abfallentsorgungsgebühren des Städtischen Regiebetriebs (SRB) für den Zeitraum April bis Juni fällig.
Das gilt nicht für die Abgabenpflichtigen, die der Stadtkasse eine Einzugsermächtigung zur Abbuchung im Lastschriftverfahren erteilt haben.
Das Team Steuern weist darauf hin, dass nur die Steuerpflichtigen, bei denen eine Änderung eingetreten ist, einen neuen Jahresbescheid für die Steuern erhalten. Für alle anderen gilt die Festsetzung im letzten Steuerbescheid.