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Salzgitter

Häufig gestellt Fragen (FAQs) zur aktuellen Wetterlage (Stand 28.01.2026)

Zur Zeit hat der Winter Salzgitter mit Schnee und Eis fest im Griff. Hier die Antworten auf häufig gestellte Fragen zur aktuellen Wetterlage.

Aktuelles

SRB Winterdienst

In welcher Reihenfolge werden die Straßen vom SRB geräumt?

Das sagt der Gesetzgeber

Da bei winterlichen Straßenverhältnissen nicht alle Straßen gleichzeitig gestreut werden können, hat der Gesetzgeber die Streupflicht entsprechend eingeschränkt. Daher sind die Fahrbahnstellen zu entglätten, die besonders verkehrswichtig und besonders gefährlich sind. 

Allein Verkehrswichtigkeit, ohne dass daneben auch Gefährlichkeit (und umgekehrt) gegeben ist, reicht nicht aus, um für die Kommune eine Verpflichtung zu Winterdienstmaßnahmen zu begründen.

Was heißt das für Salzgitter?

Aufgrund dieser Vorgabe sind die Straßen in Salzgitter in verschiedene Kategorien eingeteilt: Hauptverkehrsstraßen und Straßen mit Öffentlichem Nahverkehr. Dort macht der Winterdienst folgendes: regelmäßiger Räum- und Streueinsatz, Streuen von Feuchtsalz.

Danach kommen die übrigen wichtigen Innerortsstraßen. 

Hier ist der SRB nur während des Tages, ab 7 Uhr, tätig. In der Regel werden die Straßen nur nach Schneefall geräumt und in Ausnahmefällen bestreut.

Zuletzt kommen die nachrangigen innerörtlichen Straßen und Straßen in den kleinen Stadtteilen. Dort werden Landwirte beauftragt, nach Bedarf Schnee zu räumen. 

Werden vom SRB auch Bürgersteige geräumt?

Die Stadt reinigt bzw. räumt lediglich die gemäß Straßenreinigungssatzung benannten Bereiche, das sind in

  • Lebenstedt: Chemnitzer Straße, Créteilpassage, Fischzug und In den Blumentriften.
  • Salzgitter-Bad: Breslauer Straße (von Schützenplatz bis Bahnunterführung), Klesmerplatz, Klesmerstraße, Ladenzentrum Ziester, Marktplatz (bis zur Fahrbahn der Verbindung zwischen Altstadtweg und Warnestraße), Markstraße, Schützenplatz (Soltezentrum), Töpferreihe (von Klesmerplatz bis Hausnummer 15) und Vorsalzer Straße. 

Der Winterdienst für alle übrigen Gehwege obliegt den Eigentümerinnen und Eigentümern der anliegenden Grundstücke. Daraus folgt, dass die Stadt auch für die Gehwege verantwortlich ist, bei denen sie selber Eigentümerin eines anliegenden Grundstücks (zum Beispiel bei Schulen) ist.

Wie sieht die Räumpflicht für mich als Eigentümer/in aus?

Bei Schnee und Winterglätte sind die Gehwege und die gefährlichen Fahrbahnstellen von den Anliegerinnen und Anliegern der angrenzenden Grundstücke zu befreien und mit Sand oder anderen abstumpfenden Mitteln zu bestreuen.

Der Winterdienst ist an Wochentagen von 7.00 Uhr bis 20.00 Uhr und an Sonn- und Feiertagen von 9.00 Uhr bis 20.00 Uhr durchzuführen.

Schädliche Chemikalien dürfen nicht verwendet werden – Streusalz nur in Ausnahmefällen. Ein solcher Ausnahmefall liegt an gefährlichen Stellen an Geh- und Radwegen vor oder wenn mit anderen Mitteln und zumutbarem Aufwand die Glätte nicht ausreichend beseitigt werden kann. Baumscheiben und begrünte Flächen dürfen nicht mit Streusalz bestreut und salzhaltiger Schnee darf nicht auf ihnen gelagert werden.

Gehwege sind mindestens in einer Breite von 1,50 Meter von Schnee zu räumen und bei Winterglätte bestreut zu halten. Ist ein Gehweg nicht vorhanden, so ist ein 1,50 Meter breiter Streifen neben oder am Rand der Fahrbahn freizuhalten. Darüber hinaus sind die Gossen und Einlaufschächte schnee- und eisfrei zu halten, damit das Schmelzwasser ungehindert abfließen kann.

Schnee und Eis dürfen nicht so gelagert werden, dass der Verkehr auf der Fahrbahn, dem Radweg und dem Gehweg gefährdet wird. Auch darf der Schnee nicht dem Nachbarn zugekehrt werden. Rückstände vom Streumaterial sind zu beseitigen, wenn die Glättegefahr nicht mehr besteht. 

Wie hoch sind die Bußgelder für nicht geräumte Gehwege?

Ein Verstoß von Grundstücks-Eigentümerinnen und -Eigentümern gegen die Vorschriften des Winterdienstes stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann. Der allgemeine Gebührenrahmen richtet sich nach § 17 Abs. 1 OWIG (Gesetz über Ordnungswidrigkeiten).

Die Geldbuße beträgt mindestens fünf Euro und, wenn das Gesetz nichts anderes bestimmt, höchstens eintausend Euro.

SRB Abholung Mülltonnen

Was mache ich, wenn mein Müll aufgrund der Wetterlage über längere Zeit nicht abgeholt wird?

Aktueller Hinweis: Die Abfuhr kann aufgrund der bestehenden Wetterverhältnisse nicht überall erfolgen. 

Der SRB bittet darum, die Restmülltonnen und Gelben Tonnen, die nicht geleert werden konnten, wieder auf das Grundstück zurück zu stellen und zum nächsten planmäßigen Leerungstermin wieder bereit zu stellen.

Sollte das Volumen der Gelben Tonne bis zum nächsten Leerungstermin nicht ausreichen, können Verpackungen auch in transparenten Säcken gesammelt werden, die dann ausnahmsweise beim nächsten regulären Entleerungstermin auch mitgenommen werden.

Bis dahin:
Für kurzfristig vermehrt anfallende Restabfälle bietet der SRB orangefarbene Abfallsäcke an. Die Säcke sind am entsprechenden Abfuhrtag analog dem Restabfallbehälter an die Straße zu stellen. Mit dem Erwerb des orangen Abfallsackes ist die Abfuhr und Entsorgung bezahlt. Der Abfallsack umfasst 80 Liter und kostet 7,00 Euro. Die Verkaufsstellen der Abfallsäcke sind auf den Internetseiten der Stadt Salzgitter unter folgendem Link zu finden: 


Erläuterungen und Hinweise

Bildnachweise

  • SRB
  • Stadt Salzgitter SRB
  • Stadt Salzgitter