Der Personalausweis ist ein Ausweisdokument für den Gebrauch im Inland. Er ist auch gültig für den Grenzübertritt innerhalb der europäischen Staaten. Für Reisen in Länder, in denen Pass- beziehungsweise Visumspflicht besteht ist dieser nicht gültig. Im internationalen Gebrauch sind Reisepässe das gängige und anerkannte Dokument für den Grenzübertritt. Der deutsche Bundespersonalausweis stellt vor diesem Hintergrund lediglich ein Passersatzpapier dar. Entsprechende Informationen finden Sie unter den Reiseinformationen des Auswärtigen Amtes.
Für die Beantragung werden nachfolgende Unterlagen benötigt:
- 1 aktuelles biometrisches Lichtbild (nicht älter als 1 Jahr)
- bisheriger Personalausweis oder anderer amtlicher Lichtbildausweis (zum Beispiel: Reisepass)
- Sind die Personendaten im Melderegister unvollständig oder unrichtig, ist die Vorlage einer Personenstandsurkunde (Geburts- oder Heiratsurkunde) erforderlich.
- Optional Abgabe von Fingerabdrücken: Bei der Antragstellung müssen Sie wählen, ob Ihre Fingerabdrücke auf dem Ausweis gespeichert werden sollen oder nicht.