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Salzgitter

Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (Sozialhilfe)

Beschreibung

Beschreibung

Die Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung sind bestimmt zur Sicherstellung der Grundbedürfnisse der menschlichen Existenz, wie Ernährung, Kleidung, Körperpflege, Hausrat, Haushaltsenergie, persönliche Bedürfnisse des täglichen Lebens sowie eine angemessene Unterkunft und Heizung. Sie werden – mit Ausnahme für Unterkunft und Heizung – grundsätzlich pauschaliert in Form von Regelsätzen erbracht. Einzelbeihilfen kommen nur unter besonderen Voraussetzungen in Betracht.

Darüber hinaus werden Mehrbedarfe anerkannt bei

  • Alter und Nachweis des Merkzeichens “G",
  • voller Erwerbsminderung und Nachweis des Merkzeichens “G",
  • Schwangerschaft,
  • Alleinerziehung von Kindern,
  • kostenaufwendiger Ernährung bei Krankheit,
  • Warmwasser bei dezentraler Warmwasserversorgung,
  • gemeinschaftlicher Mittagsverpflegung in WfBM oder vergleichbarer Einrichtung und
  • Leistungsberechtigten mit Behinderungen, die Hilfe zur Schulbildung oder hochschulischen Ausbildung nach § 112 SGB IX erhalten.

Ferner sind angemessene Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge berücksichtigungsfähig.

.Nähere Informationen sowie eine Beratung erhalten Sie bei der zuständigen Stelle.

Die Grund-Sicherung im Alter ist eine Hilfe.

Die Grundsicherung bei Erwerbs-Minderung ist eine Hilfe.

Die Menschen sollen Essen und Trinken haben.

Und Kleidung und Sachen für zu Hause.

Und sie sollen Geld für andere Sachen haben.

Zum Beispiel:

  • für Dinge im Alltag
  • für Medikamente
  • für die Wohnung

Die Wohnung muss angemessen sein. Das heißt:

  • Die Wohnung muss gut sein.
  • Die Wohnung muss warm sein.

Dafür gibt es Geld von der Grund-Sicherung.

Es gibt einen festen Betrag.

Es gibt nur wenige Ausnahmen.

Manchmal gibt es Mehr-Bedarf. Das heißt:

Man braucht mehr Geld als andere Menschen.

Zum Beispiel:

  • Wenn Sie eine Behinderung haben.
  • Wenn Sie ein Kind haben und zu Hause bleiben.

Das Merkzeichen “ G ”

Sie müssen das Merkzeichen “ G ” haben.

Das Merkzeichen “ G ” bekommen Sie:

  • Wenn Sie älter als 25 Jahre sind.
  • Wenn Sie eine Erwerbs-Minderung haben.
  • Wenn Sie schwanger sind.
  • Wenn Sie alleinerziehende Eltern sind.
  • Wenn Sie für Ihre Ernährung zu viel Geld ausgeben müssen:
  • weil Sie krank sind.
  • Wenn Sie warmes Wasser haben wollen.
  • Wenn Sie ein Mittag-Essen in einer Einrichtung haben wollen.
  • Menschen mit Behinderungen bekommen Hilfe zur Schul-Bildung.
  • Oder sie bekommen Hilfe für eine Ausbildung an einer Universität oder Fach-Hochschule.
  • Wenn Sie Geld für eine Kranken-Versicherung bezahlen müssen.
  • Und Geld für eine Pflege-Versicherung.

Das steht in dem Gesetz.

Dann bekommen Sie Hilfe.

Sie bekommen Geld.

Das Geld ist genug für Essen und Trinken.

Und für Kleidung und Duschen.

Das Geld ist jedes Jahr anders.

Wenn Sie mehr Geld brauchen (schweres Wort: Mehr-bBedarfe):

  • Zum Beispiel:
  • Wenn Sie ein Baby bekommen.
  • Wenn Sie alleine sind.
  • Wenn Sie eine Behinderung haben.
  • Wenn Sie eine besondere Ernährung brauchen.

Sie können noch mehr Hilfe bekommen.

  • Zum Beispiel:
  • Sie bekommen Geld für Ihre Wohnung.
  • Und für die Heizung in Ihrer Wohnung.
  • Das Geld ist nur für bestimmte Sachen.
  • Die Sachen müssen sehr teuer sein.

Wo Sie wohnen, ist auch wichtig.

Die Regierung sagt:

So viel Geld darf es sein.

Sonderfall

  • Sie sind unter 25 Jahre alt.
  • Und Sie sind nicht verheiratet.
  • Und Sie wollen bei Ihren Eltern ausziehen.
  • Dann müssen Sie eine besondere Leistung vom Job-Center bekommen.

Sie müssen einen Antrag machen.

Den Antrag nennt man: Zusicherung.

Sie müssen den Antrag beim Job-Center machen.

Sie können die Zusicherung bekommen, wenn:

  • Sie wollen bei Ihren Eltern ausziehen, weil es schwerwiegende Gründe gibt.

Zum Beispiel:

  • Weil Sie nicht mit Ihren Eltern zusammenleben möchten.
  • Sie eine neue Arbeit finden wollen.

Es gibt noch andere wichtige Gründe für den Umzug.

Sie wollen umziehen?

Dann müssen Sie das Job-Center fragen.

Das Job-Center sagt:

Nein, Sie dürfen nicht umziehen. Dann zahlt das Job-Center nicht für die Miete und Heizung.

Und es zahlt auch nicht für die Sachen in Ihrer Wohnung.

Sie müssen alles selbst bezahlen.

Wenn Sie das Job-Center fragen:

  • Weil Sie haben eine Arbeit gefunden?
  • Oder Sie müssen wegen einer Arbeit umziehen?

Dann können Sie umziehen.

Und das Job-Center zahlt Ihnen die Umzugs-Kosten.

Und es gibt Ihnen vielleicht auch Geld für die Mietkaution.

Sie können auch einmalig Geld beantragen.

Sie bekommen das Geld für bestimmte Sachen.

Zum Beispiel:

  • Wenn Sie eine neue Wohnung haben und Sachen für die Wohnung brauchen.
  • Wenn Sie ein Kind bekommen und Sachen für das Kind brauchen
  • Sie bekommen Geld für Ihre Kranken-Versicherung.
  • Und für Ihre Pflege-Versicherung.

Sie bekommen auch Geld für: Bildung.

Zum Beispiel:

  • Ausflüge mit der Schule.
  • Essen in der Schule.
  • Sachen für die Schule.
  • Sie brauchen einen Antrag für Nachhilfe?

Sie müssen den Antrag machen.

Wie viel Geld haben Sie im Monat?

Das müssen Sie sagen.

Und wie viel haben Sie noch?

Das müssen Sie auch sagen.

  • Dann müssen Sie Ihr Einkommen und Vermögen angeben.
  • Und die Personen in Ihrer Wohnung müssen auch ihr Einkommen und Vermögen angeben.
  • Das schwierige Wort ist Bedarfs-Gemeinschaft

Erläuterungen und Hinweise