Beschreibung
Beschreibung
In Salzgitter-Lebenstedt und Salzgitter-Bad sind in innenstadtnahen Bereichen Bewohnerparkzonen eingerichtet, die es dem berechtigten Personenkreis erlauben, in den betroffenen Straßen zu parken, ohne etwaige Parkraumbewirtschaftungsmaßnahmen beachten zu müssen. Durch einen speziellen Parkausweis wird der Inhaber/die Inhaberin dabei von der Pflicht, einen Parkschein zu erwerben oder die Parkscheibe auszulegen, befreit. Auch eine zulässige Höchstparkdauer darf überschritten werden. Darüber hinaus verleiht der Parkausweis die Berechtigung, speziell für Anwohner ausgewiesene Stellplätze in den betroffenen Straßen zu nutzen.
Der Parkausweis kann von jedem Einwohner/jeder Einwohnerin beantragt werden, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
- Dauerhafter Wohnsitz in einer ausgewiesenen Bewohnerparkzone
- Kein eigener Stellplatz in zumutbarer Nähe
- Nachweis einer Fahrberechtigung (Führerschein)
- Nachweis der Haltereigenschaft/Überlassung des Fahrzeuges durch den Halter
Der Parkausweis wird für ein Jahr ausgestellt, die Gebühr beträgt 30,70 €.
Der Parkausweis kann für maximal drei Fahrzeuge ausgestellt werden, die dann durch entsprechende Kennzeichenangabe auf dem Ausweis flexibel genutzt werden können. Die Ausstellung separater Parkausweise für mehrere Fahrzeuge ist nicht möglich.
Bei unterjährigem Fahrzeug-/Kennzeichenwechsel ist ein neuer Parkausweis zu beantragen; der alte Parkausweis ist in diesem Fall bei der Unteren Verkehrsbehörde abzugeben.
Weitere Hinweise sind dem hier zu findenden Antragsformular zu entnehmen:
Bewohnerparkausweis Antragsformular (Öffnet in einem neuen Tab)