Beschreibung
Beschreibung
In Deutschland werden Bestattungen im Allgemeinen von den Angehörigen oder von einem Bestattungsunternehmen angemeldet. Je nach Region können Sie wählen zwischen
- Erdbestattung
- Feuerbestattung (Waldbestattung, Seebestattung, Urnenbestattung)
- Anonyme Bestattung
Eine Bestattung ist frühestens 48 Stunden nach Eintritt des Todes möglich. Ausnahmen kann das zuständige Gesundheitsamt aus wichtigem Grund zulassen. Mit Ausnahme der Seebestattung besteht für alle Bestattungen die gesetzliche Friedhofspflicht.
Für die Bestattung haben in folgender Reihenfolge zu sorgen:
- Ehegattin/Ehegatte oder eingetragene/r Lebenspartner/in,
- Kinder
- Enkelkinder
- Eltern
- Großeltern
- Geschwister
Sorgt niemand für die Bestattung, so hat die für den Sterbe- oder Auffindungsort zuständige Gemeinde die Bestattung zu veranlassen.
Jemand ist gestorben
Ist der Mensch zu Hause gestorben?
Dann rufen Sie den Haus-Arzt an.
Der Mensch hatte
keinen
Haus-Arzt?
Oder Sie können den Haus-Arzt
nicht
erreichen?
Dann rufen Sie sofort diese Telefon-Nummer an:
116 117
Unter dieser Telefon-Nummer können Sie nach einem Arzt fragen.
Ein Arzt kommt.
Oder eine Ärztin kommt.
Der Arzt stellt eine
Todes-Bescheinigung
aus.
Dann rufen Sie einen Bestatter (ein Bestattungs-Unternehmen) an.
Sie brauchen ein Bestattungs-Unternehmen.
Diese Menschen kümmern sich dann um die Be-Erdigung.
Eine Be-Erdigung (Bestattung) ist oft eine Feier.
Bei der Feier wird ein toter Mensch in die Erde gelegt.
In Deutschland muss man eine Be-Erdigung anmelden.
Das macht die Familie von der toten Person.
Oder ein Bestattungs-Unternehmen macht das.
Es gibt verschiedene Arten von Be-Erdigungen.
Zum Beispiel:
-
Erd-Bestattung
Bei einer Erd-Bestattung wird die tote Person in einem Sarg in die Erde gelegt. - Feuer-Bestattung
-
Bei einer Feuer-Bestattung wird die tote Person verbrannt.
Die Asche kommt in eine Urne.
Auch die Asche von der toten Person muss auf einen Friedhof.
Oder in einen Fried-Wald (Wald-Friedhof).
Das steht im Gesetz.
Das Gesetz heißt: Friedhofs-Pflicht.
Es gibt eine Ausnahme:
Die Asche von der toten Person kann auch ins Meer gestreut werden.
Wer muss sich um die Be-Erdigung kümmern?
Das ist genau festgelegt.
Für die Be-Erdigung haben in dieser Reihen-Folge zu sorgen:
- Ehegattin, Ehegatte oder ( schweres Wort:) eingetragene Lebenspartner,
- Kinder
- Enkelkinder
- Eltern
- Großeltern
- Geschwister
Die Familie erfüllt die letzten Wünsche der Toten.
Hatte der gestorbene Mensch
keinen
Wunsch?
Dann entscheidet die Familie.
Niemand kümmert sich um die Be-Erdigung?
Dann kümmert sich die Gemeinde um die Be-Erdigung.
Sie müssen die Be-Erdigung bezahlen?
Sie haben nicht genug Geld?
Dann lesen Sie hier weiter:
Todesfall: Wer bezahlt die Be-Erdigung?