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Salzgitter

Hilfe bei Krankheit

Für Personen, die nicht Mitglied einer gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung sind, wird Hilfe bei Krankheit nach dem Bundessozialhilfegesetz gewährt.

Die Krankenhilfe wird ohne zeitliche Begrenzung unter Berücksichtigung von Einkommen und Vermögen gewährt. Sie umfasst alle Leistungen, die die gesetzliche Krankenversicherung an ihre Versicherten gewährt.

Dazu gehören vor allem

  • ärztliche Behandlung
  • zahnärztliche Behandlung
  • kieferorthopädische Behandlung
  • Zahnersatz
  • Krankenhausbehandlung
  • Versorgung mit Arznei-, Verband-, Heilmittel und Brillen
  • häusliche Krankenpflege.

Auch vorbeugende Hilfen, wie z.B. Vorsorgeuntersuchungen und Erholungskuren werden gewährt.

Schwangerschaft / Mutterschaft:

Bei Schwangerschaft und Mutterschaft werden

  • die ärztliche Behandlung und Betreuung sowie Hebammenhilfe,
  • Versorgung mit Arznei-, Verband- und Heilmitteln,
  • Pflege in einer Anstalt oder einem Heim,
  • häusliche Pflege und
  • Entbindungsgeld

gewährt.

Ambulante Behandlungen:

Die Krankenhilfe für ambulante Behandlungen wird in Form eines Krankenscheines gewährt, der in der Abt. Sozialhilfe außerhalb von Einrichtungen im Bedarfsfall ausgestellt wird. Für weitergehende Leistungen wie

  • kieferorthopädische Behandlung
  • Zahnersatz
  • Heil- und Hilfsmittel, wie z.B. Massagen, Krankengymnastik,
  • Brillen
  • häusliche Krankenpflege
  • Kuren
  • Krankenhausbehandlung

ist ein gesonderter Antrag erforderlich.

Die stationären Behandlungen werden durch die Abt. Sozialhilfe in Einrichtungen gewährt.

Erläuterungen und Hinweise

Bildnachweise

  • PantherMedia / Andriy Popov