Inhalt anspringen

Salzgitter

Zuschüsse und Zuwendungen

Der Fachdienst Soziales der Stadt Salzgitter ist Stelle der Förderung von Trägern der freien Wohlfahrtspflege, der sozialen Verbände, sowie der sozialen Einrichtungen und Interessenverbänden.

Gewährung von Zuschüssen

Diese Verbände und Vertretungen müssen sich aus humanitären oder sozialpolitischen Zielsetzungen der Vermeidung, Linderung oder Beseitigung von sozialen Notsituationen widmen.

Grundlage sind die maßgeblichen gesetzlichen Vorschriften. Auf Antrag werden Projekte und Maßnahmen nach dem SGB XII, dem NPflegeG oder ggf. nach vertraglichen Verpflichtungen gefördert. Anträge können bis zum 31. Januar eines jeden Jahres bei der Stadt Salzgitter eingereicht werden.

Auf die Gewährung besteht kein Rechtsanspruch. Von den Voraussetzungen der einschlägigen Richtlinien hängt ab, ob und in welcher Höhe Zuwendungen bewilligt werden. Daneben ist auch die Höhe der im Haushalt zur Verfügung gestellten Mittel maßgeblich. Sofern Bürgschaften, Garantien oder sonstige Gewährleistungen den Zuwendungszweck erfüllen können, dürfen keine Zuwendungen bewilligt werden.

Zuschüsse werden nur unter Beachtung der Allgemeinen Richtlinien bewilligt. Die nachstehenden Kriterien sind zur Förderung von Maßnahmen zu berücksichtigen. Die zweckentsprechende Verwendung der Zuwendung ist dem Fachdienst nachzuweisen.

Kriterien der Stadt Salzgitter zur Förderung von Maßnahmen:

 

I. Neben der Förderung der Träger der freien Wohlfahrtspflege gem. § 5 Abs. 2 SGB XII arbeitet die Stadt Salzgitter als Sozialhilfeträger auch mit anderen Akteuren in der sozialen Arbeit zusammen. In diesem, die soziale Arbeit Dritter und damit den Nachrang der Sozialhilfe i. S. des § 2 SGB XII unterstützenden Arbeitsfeld werden im Rahmen des gültigen Haushaltsplan bereitgestellten Finanzmittel freiwillige Leistungen der Stadt Salzgitter nur gewährt, wenn
• die Bedarfe sozialplanerischen Zielsetzungen entsprechen und
• die Bedarfe hinsichtlich der Zielsetzung und Zielgruppe in dem beschriebenen Sozialraum nicht bereits angeboten werden.

II. Die nach den Bedarfskriterien "unverzichtbar" - "wichtig" - "wünschenswert" sozialpolitisch zu priorisierende freie Förderung der Stadt Salzgitter orientiert sich inhaltlich an der Erfüllung sozialer Ziele und dient grundsätzlich komplementär dem Anschub entsprechender Projekte in nachstehenden Handlungsfeldern:
• Integration von arbeitslosen Sozialhilfeempfängern in die Arbeitswelt
• Verbesserung der Situation Alleinerziehender
• Stärkung der ehrenamtlich Tätigen sowie der stadtteilbezogen wirkenden Institutionen
• Bildung und Verbesserung sozialer Netzwerke
• Verbesserung der Lebenssituation älterer Menschen

Kontakt:

Fachdienst Soziales und Senioren

Erläuterungen und Hinweise

Bildnachweise

  • PantherMedia / Randolf Berold