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Salzgitter

Ohne Einschränkungen genehmigt

Das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport hat den 1. Nachtragshaushalt 2017 mit Entscheidung vom 28. November 2017 mit allen genehmigungspflichtigen Bestandteilen ohne Einschränkungen genehmigt.

AK-Photography

Der Haushalt war vom Rat der Stadt am 24.10.2017 verabschiedet worden. 

Mit der Genehmigung wird insbesondere die Umsetzung der über den Integrationsfonds des Landes Niedersachsen in 2017 abzuwickelnden Maßnahmen ermöglicht. Über den Integrationsfonds gewährt das Land in 2017 und 2018 der Stadt Salzgitter eine Soforthilfe zur Finanzierung der flüchtlingsbedingten Sekundärmigrationskosten in Höhe von insgesamt rund 10,5 Mio. EUR.

Diese finanzielle Unterstützung des Landes für die zu leistende Integrationsarbeit der Stadt ist das erfolgreiche Ergebnis der von Oberbürgermeister Frank Klingebiel sowie der Landtagsabgeordneten Stefan Klein und Marcus Bosse geführten Verhandlungen mit Ministerpräsident Stephan Weil. 

Zugleich ist es auf den nachdrücklichen Einsatz von Klingebiel zurückzuführen, dass der Stadt Salzgitter durch ein vom Bund bereitgestelltes Kommunalinvestitionsförderpaket II für die Jahre 2018 bis 2020 ein Betrag von ca. 7,3 Mio. € für Schulbaumaßnahmen erhält. Die Verwendung dieser Mittel sind nunmehr ebenfalls durch die Kommunalaufsicht genehmigt worden.

Mit der Genehmigung des  Nachtragshaushalts kann nun auch die Übertragung des Eigentums für den Standort Calbecht der Fachhochschule Ostfalia an das Land erfolgen.

„Das Land wertet mit der Übernahme des Gebäudeeigentums den Standort Calbecht in der niedersächsischen Hochschullandschaft weiter auf“, stellt Klingebiel, der die Gespräche hinsichtlich der längst überfälligen Eigentumsübertragung initiiert und maßgeblich vorangetrieben hat, fest.  

Die  Nachtragshaushaltssatzung wird am 06.12.17 im Amtsblatt der Stadt Salzgitter veröffentlicht.

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Bildnachweise

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  • PantherMedia / Markus Mainka