Inhalt anspringen

Salzgitter

Öffentliche Auslegung: Bebauungsplan Bleckenstedt Freiwillige Feuerwehr

Zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit können die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung für die Bauleitplanung Bebauungsplan Ble 6 für Bleckenstedt „Freiwillige Feuerwehr Üfinger Straße“ in Verbindung mit der 125. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Salzgitter öffentlich eingesehen werden.

Die Frist dafür ist von Donnerstag, 11. Juni bis Donnerstag, 25. Juni. Sie kann unter folgender Internet-Adresse eingesehen werden: www.salzgitter.de/beteiligungen .

Es besteht eine weitere Möglichkeit die Planung während dieser Frist einzusehen und zwar im Rathaus der Stadt Salzgitter, Joachim-Campe-Straße 6-8,  in Lebenstedt, in der 9. Etage zwischen den Räumen 918 und 919.
Das kann zu folgenden Zeiten geschehen: 

•         Montag, Dienstag und Freitag von 9 Uhr bis 12 Uhr sowie
•         Donnerstag von 14 Uhr bis 18 Uhr  

Das Plangebiet liegt in Bleckenstedt, westlich der Üfinger Straße. Der räumliche Geltungsbereich der Bebauungsplanaufstellung sowie der Flächennutzungsplanänderung sind aus den zugleich veröffentlichten Planausschnitten zu ersehen. 

Ziel der Planung

Das Ziel der Planung ist die Festsetzung einer Fläche für den Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung „Feuerwehr“. Die Festsetzung dient der Realisierung eines gemeinsamen Feuerwehrhauses und eines damit verbundenen gemeinsamen Standorts der Freiwilligen Feuerwehren Sauingen, Üfingen, Beddingen und Bleckenstedt.  

Um den Bebauungsplan aus dem Flächennutzungsplan entwickeln zu können, ist die 125. Änderung  des Flächennutzungsplans erforderlich. Das Ziel der Änderung ist die Darstellung einer „Fläche für den Gemeinbedarf“. 

Stellungnahmen abgeben

Stellungnahmen können innerhalb der Zeit vom 11. bis 25. Juni schriftlich an die Stadt Salzgitter, Fachgebiet Stadtplanung, Joachim-Campe-Straße 6-8, 38226 Salzgitter oder per E-Mail an planungstadt.salzgitterde  gerichtet werden. 

Sie können auch mündlich zur Niederschrift gebracht werden. 

Auskünfte zur Planung

Auskünfte zu der Planung sind erhältlich zu den oben genannten Sprechzeiten oder nach telefonischer Vereinbarung auch außerhalb dieser Zeiten im Fachgebiet Stadtplanung der Stadt Salzgitter, Rathaus, 9. Etage, Zimmer-Nummern 912 oder 914 oder telefonisch unter 05341 / 839–3954, oder -3527.

Grenze des Geltungsbereichs des Bebauungsplans i.V.m. der 125 Änderung N.N. des Flächennutzungsplanes

Über das Fachgebiet Stadtplanung

Erläuterungen und Hinweise

Bildnachweise

  • Stadt Salzgitter
  • Stadt Salzgitter