Die Frist dafür ist von Donnerstag, 11. Juni bis Donnerstag, 25. Juni. Sie kann unter folgender Internet-Adresse eingesehen werden: www.salzgitter.de/beteiligungen .
Es besteht eine weitere Möglichkeit die Planung während dieser Frist einzusehen und zwar im Rathaus der Stadt Salzgitter, Joachim-Campe-Straße 6-8, in Lebenstedt, in der 9. Etage zwischen den Räumen 918 und 919.
Das kann zu folgenden Zeiten geschehen:
• Montag, Dienstag und Freitag von 9 Uhr bis 12 Uhr sowie
• Donnerstag von 14 Uhr bis 18 Uhr
Das Plangebiet liegt in Bleckenstedt, westlich der Üfinger Straße. Der räumliche Geltungsbereich der Bebauungsplanaufstellung sowie der Flächennutzungsplanänderung sind aus den zugleich veröffentlichten Planausschnitten zu ersehen.
Ziel der Planung
Das Ziel der Planung ist die Festsetzung einer Fläche für den Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung „Feuerwehr“. Die Festsetzung dient der Realisierung eines gemeinsamen Feuerwehrhauses und eines damit verbundenen gemeinsamen Standorts der Freiwilligen Feuerwehren Sauingen, Üfingen, Beddingen und Bleckenstedt.
Um den Bebauungsplan aus dem Flächennutzungsplan entwickeln zu können, ist die 125. Änderung des Flächennutzungsplans erforderlich. Das Ziel der Änderung ist die Darstellung einer „Fläche für den Gemeinbedarf“.
Stellungnahmen abgeben
Stellungnahmen können innerhalb der Zeit vom 11. bis 25. Juni schriftlich an die Stadt Salzgitter, Fachgebiet Stadtplanung, Joachim-Campe-Straße 6-8, 38226 Salzgitter oder per E-Mail an planungstadt.salzgitterde gerichtet werden.
Sie können auch mündlich zur Niederschrift gebracht werden.
Auskünfte zur Planung
Auskünfte zu der Planung sind erhältlich zu den oben genannten Sprechzeiten oder nach telefonischer Vereinbarung auch außerhalb dieser Zeiten im Fachgebiet Stadtplanung der Stadt Salzgitter, Rathaus, 9. Etage, Zimmer-Nummern 912 oder 914 oder telefonisch unter 05341 / 839–3954, oder -3527.