Beschreibung
Beschreibung
Stellen Sie Lebensmittel her, behandeln Sie diese oder bringen sie diese in den Verkehr? Sie kommen mit diesen Lebensmitteln direkt oder indirekt (über Bedarfsgegenstände, etwa Teller oder Besteck) in Berührung? Sie möchten in Küchen von Gaststätten, Kantinen und Cafés oder in Einrichtungen zur Gemeinschaftsverpflegung arbeiten oder tätig werden?
Dann benötigen Sie eine höchstens 3 Monate alte Bescheinigung vom Gesundheitsamt. Diese belegt die erfolgreiche Teilnahme an einer Belehrung über die Maßnahmen zum Infektionsschutz.
Ziel der Belehrung ist es, dass Sie Ihre eigenen Symptome von Infektionskrankheiten oder Symptome Ihrer Mitarbeitenden frühzeitig erkennen. Sie sollen außerdem eine Weiterverbreitung sowie Kontamination der Lebensmittel verhindern und einschätzen können, wann Sie Ihre Tätigkeit bei bestimmten Symptomen nicht mehr ausüben dürfen.
Die Bescheinigung wird entweder vom Gesundheitsamt oder von einer oder einem durch das Gesundheitsamt beauftragten Ärztin oder Arzt ausgestellt.
Sie wollen in einer Küche arbeiten?
Sie arbeiten mit Lebensmitteln?
Oder Sie wollen Lebensmittel herstellen oder verkaufen?
Dann brauchen Sie ein Schreiben vom Gesundheits-Amt.
Das Schreiben darf nicht älter als 3 Monate sein.
Dafür müssen Sie einen Kurs (eine Schulung) machen.
Der Kurs ist über Infektions-Schutz.
- Das heißt Infektions-Schutz-Belehrung.
- Der Kurs darf nicht älter als 3 Monate sein.
- Sie müssen die Belehrung vor dem Arbeits-Beginn machen.
In dem Kurs lernen Sie:
- Wie können Sie sich vor Krankheiten schützen?
- Wie können Sie andere Menschen vor Krankheiten schützen?
- Wie erkennen Sie eine Krankheit früh?
Der Kurs kostet Geld.
Manchmal ist der Kurs auch kostenlos.
Dafür kann man einen Antrag machen.