Beschreibung
Beschreibung
Falls Sie Lebensmittel herstellen, behandeln oder in Verkehr bringen in Küchen von Gaststätten oder in Einrichtungen zur Gemeinschaftsverpflegung arbeiten wollen, müssen Sie über eine nicht älter als drei Monate alte Bescheinigung über die erfolgreiche Teilnahme an einer Belehrung über die Maßnahmen zum Infektionsschutz durch das Gesundheitsamt verfügen.
Ziel der Belehrung ist es, dass Sie Symptome von Infektionskrankheiten an Ihnen oder Ihren Kolleg/Innen frühzeitig erkennen, eine Weiterverbreitung sowie Kontamination der Lebensmittel verhindern und einschätzen können, wann Sie Ihre Tätigkeit bei bestimmten Symptomen nicht mehr ausüben dürfen.
Sie wollen in einer Küche arbeiten?
Sie arbeiten mit Lebensmitteln?
Oder Sie wollen Lebensmittel herstellen oder verkaufen?
Dann brauchen Sie ein Schreiben vom Gesundheits-Amt.
Das Schreiben darf nicht älter als 3 Monate sein.
Dafür müssen Sie einen Kurs (eine Schulung) machen.
Der Kurs ist über Infektions-Schutz.
- Das heißt Infektions-Schutz-Belehrung.
- Der Kurs darf nicht älter als 3 Monate sein.
- Sie müssen die Belehrung vor dem Arbeits-Beginn machen.
In dem Kurs lernen Sie:
- Wie können Sie sich vor Krankheiten schützen?
- Wie können Sie andere Menschen vor Krankheiten schützen?
- Wie erkennen Sie eine Krankheit früh?
Der Kurs kostet Geld.
Manchmal ist der Kurs auch kostenlos.
Dafür kann man einen Antrag machen.