Beschreibung
Beschreibung
Wenn Sie Hilfe zum Lebensunterhalt benötigen und nicht – gesetzlich oder privat – krankenversichert sind, wird die medizinische Versorgung durch den Sozialhilfeträger sichergestellt.
Der Sozialhilfeträger prüft dabei, ob Sie Leistungen beziehen dürfen. Sie haben dabei Anspruch auf vorbeugende Gesundheitshilfe. Dazu gehören:
- medizinische Vorsorgeleistungen
- Untersuchungen zur Verhütung und Früherkennung von Krankheiten
- medizinische Behandlungen, um eine Erkrankung oder einen Gesundheitsschaden zu vermeiden
Manche Menschen haben keine Krankenversicherung.
Sozial-Ämter (Sozial-Hilfe-Träger) helfen diesen Menschen.
Die Sozial-Hilfe-Träger prüfen:
Können wir den Menschen helfen?
Und die Sozial-Hilfe-Träger bieten Hilfen an.
Zum Beispiel:
- medizinische Vorsorge-Leistungen
- Untersuchungen zur Verhütung von Krankheiten
- Untersuchungen zur Früh-Erkennung von Krankheiten.
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Sie bekommen ein Baby?
Oder Sie haben ein Baby bekommen?
Und Sie bekommen Sozial-Hilfe oder Grund-Sicherung?
Dann bezahlt das Sozial-Amt die Beratungs-Gespräche für Sie.