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Salzgitter

Belehrung nach Infektionsschutzgesetz Bescheinigung

- ganzer Leistungstitel: Infektionsschutzbelehrung inklusive Bescheinigung beantragen

- Bei Kontakt mit Lebensmitteln (Herstellung, Behandlung und Verkauf) muss eine Belehrung durch das Gesundheitsamt erfolgen

- Es findet eine Belehrung statt

- Ziel der Belehrung: das Erkennen und Vermeiden von Infektionskrankheiten, die Verhinderung der Kontamination von Lebensmitteln und das Wissen, wann eine Tätigkeit in genannten Bereichen nicht mehr ausgeübt werden darf

- Kosten: 26€ oder Kostenbefreiungsnachweis

- Benötigte Dokumente: Identitätsnachweis und potenziell Dokumente mit Hilfe derer eine Kostenbefreiung beantragt werden kann

- Örtliches Gesundheitsamt

Beschreibung

Beschreibung

Falls Sie Lebensmittel herstellen, behandeln oder in Verkehr bringen in Küchen von Gaststätten oder in Einrichtungen zur Gemeinschaftsverpflegung arbeiten wollen, müssen Sie über eine nicht älter als drei Monate alte Bescheinigung über die erfolgreiche Teilnahme an einer Belehrung  über die Maßnahmen zum Infektionsschutz durch das Gesundheitsamt verfügen.

Ziel der Belehrung ist es, dass Sie Symptome von Infektionskrankheiten an Ihnen oder Ihren Kolleg/Innen frühzeitig erkennen, eine Weiterverbreitung sowie Kontamination der Lebensmittel verhindern und einschätzen können, wann Sie Ihre Tätigkeit bei bestimmten Symptomen nicht mehr ausüben dürfen.

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