Beschreibung
Beschreibung
Wenn Sie in Deutschland leben und ein Kind aus dem Ausland adoptieren möchten, müssen Sie sich an die Zentrale Adoptionsstelle des für Ihren Wohnort zuständigen Landesjugendamtes oder eine staatlich anerkannte Auslandsvermittlungsstelle wenden. Andernfalls ist die Auslandsadoption in Deutschland grundsätzlich nicht erlaubt.
Die Adoption kann im Ausland, aber auch in Deutschland stattfinden. Meistens wird sie jedoch im Herkunftsland des Kindes ausgesprochen und später in Deutschland anerkannt.
Als Auslandsadoptionen gelten auch Adoptionen, die in Deutschland durchgeführt werden, wenn das Kind in den letzten 2 Jahren vor der Antragsstellung nach Deutschland gekommen ist und die annehmenden Eltern in Deutschland leben.
Ein Höchstalter für Adoptiveltern ist gesetzlich nicht festgelegt. Der Altersunterschied zum Adoptivkind sollte einem natürlichen Abstand entsprechen.
Normalerweise gilt: Ein Ehepaar kann ein Kind nur gemeinsam adoptieren, unabhängig vom Geschlecht der Eheleute. Ob eine Auslandsadoption durch gleichgeschlechtliche Paare möglich ist, hängt wesentlich von der Rechtslage im Herkunftsland des Adoptivkindes ab.
Bei unverheirateten Paaren gilt, dass nur ein Partner oder eine Partnerin das Kind adoptieren kann. Auch Alleinstehende können unter bestimmten Voraussetzungen ein Kind adoptieren.
Während der gesamten Zeit begleitet Sie eine Vermittlungsstelle, die Sie berät und unterstützt. Wenn Sie dies wünschen, ist die Vermittlungsstelle auch noch nach dem Abschluss des Adoptionsverfahrens für Sie da. Die Herkunftsländer wollen nach der Adoption in der Regel mit Entwicklungsberichten über den Lebensweg des Kindes informiert werden. Auch dies bespricht die Vermittlungsstelle mit Ihnen.