Beschreibung
Beschreibung
Lebensmittelunternehmen und Betriebe die an der Produktion, Verarbeitung oder dem Vertrieb von Lebensmitteln oder Lebensmittelbedarfsgegenständen beteiligt sind, sind dazu verpflichtet sich bei Ihrer zuständigen kommunalen Lebensmittelüberwachungsbehörde für eine Registrierung zu melden.
Lebensmittelunternehmen sind alle Betriebe, gleichgültig ob sie auf Gewinnerzielung ausgerichtet sind oder nicht, die Lebensmittel erzeugen, verarbeiten, direkt oder über das Internet vermarkten, transportieren etc. Hierzu zählen auch Primärerzeuger von pflanzlichen Lebensmitteln wie beispielsweise Obst, Gemüse, Getreide, Kräutern und Betriebe, die an der Erzeugung, Aufzucht oder Haltung von Lebensmittel liefernden Tieren im landwirtschaftlichen Betrieb sind.
Lebensmittelbedarfsgegenstände sind Materialien und Gegenstände, die dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln in Berührung zu kommen.
Darüber hinaus sind die Betriebe dazu verpflichtet ihre Angaben gegenüber der zuständigen Lebensmittelüberwachungsbehörde auf dem aktuellen Stand zu halten. Hierunter sind beispielsweise Veränderungen bei der Tätigkeit oder Betriebsschließungen zu verstehen.