Beschreibung
Beschreibung
Eine Geburts-Urkunde ist ein Schreiben.
In dem Schreiben steht:
Der Mensch ist geboren.
Eltern müssen sagen:
Das Kind ist geboren.
Dann wird das Kind in ein Buch geschrieben.
Das Buch heißt: Geburts-Register.
Das Standes-Amt macht das.
Jede Geburt in Deutschland steht im Geburten-Register.
Da stehen Infos zum Menschen.
Diese Info bekommen Sie dann auf einer Geburts-Urkunde.
Wenn Sie das brauchen.
Sie müssen dafür einen Antrag machen.
Das Amt stellt die Urkunde aus.
Das ist oft das Standes-Amt.
Die Infos im Personen-Stands-Register sind privat.
Nur bestimmte Personen und Ämter dürfen die Infos sehen.
Sie wollen eine Geburts-Urkunde haben?
Dann müssen Sie mindestens 16 Jahre alt sein.
Diese Personen können eine Geburts-Urkunde bekommen:
- Ehe-Partner
- Lebens-Partner
- Eltern
- Groß-Eltern
- Kinder
- Enkel
- Geschwister
Andere Personen brauchen einen Grund für die Geburts-Urkunde.
Und sie müssen das zeigen können.
Für jedes in Deutschland geborene Kind muss dessen Geburt im Geburtenregister beurkundet werden. Nach dieser Registrierung können Sie zusätzlich die Ausstellung einer Geburtsurkunde beantragen. Diese beweist die Geburt des Menschen und enthält Angaben zu Ort und Zeitpunkt der Geburt sowie zum Vor- und Familiennamen. Im Regelfall enthält sie außerdem Angaben zum Geschlecht und zu den Eltern des Menschen.
Sie benötigen eine Geburtsurkunde in verschiedenen Zusammenhängen im Verlauf Ihres Lebens. Zur Verwendung im Ausland kann sie auch auf einem mehrsprachigen Formular ausgestellt werden. Sie können diese in vielen Ländern ohne Übersetzung verwenden.
Sie können sich eine (internationale) Geburtsurkunde in dem Standesamt ausstellen lassen, das Ihre Geburt beurkundet hat. In Bundesländern, in denen ein zentraler Registerverbund besteht, können Sie die Geburtsurkunde auch bei jedem anderen Standesamt des dortigen Registerverbunds erhalten.