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Salzgitter

Geburt im Ausland beurkunden lassen

Sie selbst, Ihr Kind, eines Ihrer Elternteile, Ihr Ehegatte oder Lebenspartner (im Sinne des Gesetzes über die Eingetragene Lebenspartnerschaft) wurde im Ausland geboren? Soll dies in Deutschland beurkundet werden?

Beschreibung

Beschreibung

Sie können unter bestimmten Voraussetzungen die nachträgliche Beurkundung der Geburt im Ausland im Geburtenregister beim Standesamt in Deutschland beantragen.

Sie beantragen die Beurkundung bei dem zuständigen Standesamt. Dies ist das Standesamt des (letzten) Wohnortes oder gewöhnlichen Aufenthalts in Deutschland der im Ausland geborenen oder der antragsberechtigten Person. Wenn sich weder ein aktueller noch ehemaliger deutscher Wohnort ermitteln lässt, können Sie die Beurkundung bei Ihrer zuständigen deutschen Auslandsvertretung oder im Standesamt Berlin I beantragen.

Sie sind nicht dazu verpflichtet, die Geburt nachträglich beurkunden zu lassen. Geburtsurkunden aus dem Ausland werden in Deutschland häufig anerkannt, soweit ihre Echtheit außer Frage steht.

Der nachträgliche Eintrag in das Geburtenregister kann jedoch von Vorteil sein, weil Ihnen das hiesige Standesamt dann eine deutsche Geburtsurkunde ausstellen kann. Damit müssen Sie die ausländische Urkunde bei zukünftigen Anliegen nicht mehr übersetzen und beglaubigen lassen.

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