Wenn Kinder und Jugendliche gefährdet sind, ist der Allgemeine Soziale Dienst gesetzlich verpflichtet, sie zu schützen. Kinder und Jugendliche sind unter anderem gefährdet bei Vernachlässigung, Misshandlung und Missbrauch.
Wenn Sie Gefährdungen bei Kindern erleben und erkennen, sollten Sie sich bei uns melden (persönlich, schriftlich oder telefonisch). Auf Wunsch behandeln wir Ihre Angaben vertraulich.
In Gefährdungssituationen stellt der Allgemeine Soziale Dienst den Schutz der Kinder und Jugendlichen sicher und ist verpflichtet die Familie in solchen Krisen zu entlasten und zu unterstützen. Lässt sich zusammen mit der Familie die Gefährdung der Kinder und Jugendlichen nicht abwenden, müssen sie in Obhut genommen und das Familiengericht eingebunden werden. Das Gericht prüft mögliche sorgerechtliche Maßnahmen und trifft letztendlich eine Entscheidung.
Kinder und Jugendliche, die außerhalb unserer Sprechzeiten, also abends oder am Wochenende, in großer Not sind, können sich hilfesuchend an die Polizei wenden. Die Polizei nimmt dann Kontakt zu der Rufbereitschaft des Sozialpädagogischen Dienstes auf.