Jugendhilfe im Strafverfahren
Das Team besteht aus den Sachgebieten Jugendhilfe im Strafverfahren sowie den Ambulanten Sozialpädagogischen Angeboten für straffällige junge Menschen.
Jugendhilfe im Strafverfahren (JuHiS) wird immer dann tätig, wenn sie erfährt, dass ein Jugendlicher (14 bis 17 Jahre) oder ein Heranwachsender (18 bis 20 Jahre) eine Straftat begangen haben soll. Das Team berät und begleitet während des Strafverfahrens und auch darüber hinaus auf der rechtlichen Grundlage (des §38 JGG).
Die Jugendhilfe im Strafverfahren wird durch die Justiz (Polizei, Staatsanwaltschaft) über ein Verfahren in Kenntnis gesetzt und nimmt daraufhin Kontakt mit dem/der Jugendlichen und dessen/derer Familie auf beziehungsweise mit dem/der Heranwachsenden.
Während der Beratung ist frühzeitig zu prüfen, ob Leistungen der Jugendhilfe in Betracht kommen, ob sie bereits durchgeführt werden oder eingeleitet wurden.
Bei der Förderung informeller Verfahren der Diversion (gemäß §52 SGB VIII) spielt die Jugendhilfe im Strafverfahren eine zentrale Rolle. Unter Diversion versteht man die Möglichkeit der Einstellung in jeder Phase eines Strafverfahrens gegen einen Jugendlichen oder Heranwachsenden. Das bedeutet: auf in förmliches Gerichtsverfahren/-urteil verzichtet wird.
Entsprechend berichtet das Team der Jugendhilfe im Strafverfahren (JuHiS) über die persönlichen Verhältnisse, die Entwicklung und das Umfeld des jungen Menschen an die Staatsanwaltschaft beziehungsweise an das Gericht.
Auch bei Schulverweigerndem Verhalten ist die Jugendhilfe im Strafverfahren für alle Jugendlichen (14 bis 18 Jahre) im Stadtgebiet Salzgitters zuständig.
Gesetzliche Grundlage:
Die Gesetzliche Grundlage sind das Kinder- und Jugendhilfegesetz (SGB VIII) sowie das Jugendgerichtsgesetz (JGG). Zentrale Vorschriften stellen die §52 SGB VIII sowie §38 JGG dar. Während der §52 SGB VIII die Aufgaben zur Mitwirkung der JuHiS konkretisiert, legt der §38 JGG die wesentlichen Rechte der Jugendhilfe im Verfahren fest.
Demzufolge ergibt sich keinerlei Weisungsbefugnis der Justiz gegenüber der Jugendhilfe im Strafverfahren.
Ambulante Sozialpädagogische Angebote (ASA) für straffällige Jugendliche und Heranwachsende
Die Fachkräfte im Bereich der „Ambulanten Sozialpädagogischen Angebote“ (ASA) führen Betreuungsweisungen (im Sinne von Erziehungsbeistand und intensiver sozialpädagogische Einzelhilfe), Soziale Trainingskurse, sozialpädagogisch begleitete Arbeitsstundenprojekte und den Täter-Opfer-Ausgleich durch.
Darüber hinaus wird die ASA tätig, wenn junge Menschen im Alter von 14 bis 18 Jahren aufgrund von Schulverweigerndem Verhalten („Schwänzen“) Bußgelder bekommen und diese in Arbeitsstunden umgewandelt werden sollen. Hier kann die ASA bei der Suche nach einer geeigneten Einsatzstelle helfen, überwacht die Ableistung der Stunden oder lässt bei Geeignetheit das Ordnungsgeld in eine andere geeignete Maßnahme per Beschluss umwandeln (§ 98 OwiG).
Flyer Ambulante Sozialpädagogische Angebote (ASA) für straffällige Jugendliche und Heranwachsende
Kontakt
Ort
Sozialpädagogische Dienste
Fachdienst Kinder, Jugend und Familie
Imatraweg 1216 +
38226 Salzgitter
Zeiten / Hinweise
Jugendhilfe im Strafverfahren (Imatraweg 16, 38226 Salzgitter):
Ina Mohrmann (Teamleitung) 05341 839 4511 ina.mohrmann@stadt.salzgitter.de
Iris Heine 05341 839 4647 iris.heine@stadt.salzgitter.de
Charline Lekebusch 05341 839 4654 charline.lekebusch@stadt.salzgitter.de
Manuela Winterfeldt 05341 839 4648 manuela.winterfeldt@stadt.salzgitter.de
Ambulante Sozialpädagogische Angebote (Imatraweg 12, 38226 Salzgitter):
Frank Covato 05341 839 4526 frank.covato@stadt.salzgitter.de
Lucie Genne 05341 839 4510 lucie.genne@stadt.salzgitter.de
Jan-Eike Straten 05341 839 4526 jan-eike.straten@stadt.salzgitter.de
Rümeysa Turbil 05341 839 4519 ruemeya.turbil@stadt.sallzgitter.de