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Salzgitter

Nachbeurkundung einer Geburt im Ausland ohne Inlandswohnsitz beantragen

Wenn Sie oder Ihr Kind im Ausland geboren wurden, kann die Beurkundung im deutschen Geburtenregister sinnvoll sein.

Beschreibung

Beschreibung

Wurden Sie oder Ihr Kind im Ausland geboren, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen die nachträgliche Beurkundung der Geburt im deutschen Geburtenregister beantragen.

Eine gesetzliche Pflicht zur Nachbeurkundung besteht nicht. Auch eine ordnungsgemäße ausländische Geburtsurkunde (gegebenenfalls mit Übersetzung, Legalisation oder Apostille) stellen einen Nachweis der Geburt dar. Eine Nachbeurkundung kann von Vorteil sein, wenn der Name oder die Abstammungsverhältnisse in Deutschland verbindlich nachgewiesen werden sollen.

Ferner kann Ihnen das zuständige Standesamt nach der Beurkundung jederzeit weitere Urkunden (auch mehrsprachig) ausstellen.

Für den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit für im Ausland geborene Kinder ist darüber hinaus Folgendes zu beachten:

Sofern der deutsche Elternteil nach dem 31.12.1999 im Ausland geboren wurde, erwirbt das Kind die deutsche Staatsangehörigkeit bei gewöhnlichem Aufenthalt im Ausland nur, wenn innerhalb eines Jahres nach der Geburt des Kindes die Beurkundung der Geburt im deutschen Geburtenregister beantragt wird, es sei denn, das Kind würde sonst staatenlos werden. Sofern beide Elternteile deutsche Staatsangehörige sind, gilt die vorgenannte Frist, wenn beide deutschen Elternteile nach dem 31.12.1999 im Ausland geboren wurden und dort ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben.

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