Beschreibung
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Wer eine öffentliche Veranstaltung plant, muss diese in der Regel spätestens sechs Monate vor der Veranstaltung schriftlich anzeigen.
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Wer eine öffentliche Veranstaltung plant, muss diese in der Regel spätestens sechs Monate vor der Veranstaltung schriftlich anzeigen.