Beschreibung
Beschreibung
Wenn Sie die Durchführung einer öffentlichen Veranstaltung im Außenbereich innerhalb des Stadtgebietes Salzgitters planen, dient dieses Verfahren der frühzeitigen Information der Stadtverwaltung sowie der internen Vorabprüfung.
Eine Veranstaltung ist dann öffentlich, wenn jedermann Zutritt hat und der Teilnehmerkreis nicht auf einen namentlichen oder sonst individuell bezeichneten Personenkreis beschränkt ist. Ob die Veranstaltung z. B. auf einem Privatgelände stattfindet, ist dabei unerheblich.
Eindeutigen Öffentlichkeitscharakter erhalten (auch private) Veranstaltungen durch öffentliche Werbung z. B. mit Plakaten, Handzetteln, in sozialen Netzwerken.
Die Veranstaltungskoordination unterstützt Sie als Veranstalter/Veranstalterin alle behördlichen Genehmigungen zu erhalten und übernimmt den Abstimmungsprozess mit den Beteiligten, denn als Veranstalter tragen Sie die Verantwortung für die Veranstaltung und haften auch für alle Schäden, die im Zuge der Veranstaltung verursacht werden.
Darüber hinaus koordiniert die Veranstaltungskoordination die gefahrenabwehrrechtliche Bewertung Ihrer Veranstaltung in Zusammenarbeit mit den Ordnungs- und Sicherheitsbehörden.
Die Anmeldung für Veranstaltungen soll grundsätzlich sechs Monate vor Veranstaltungsbeginn bei der Koordinierungsstelle für Veranstaltungen vorliegen.
Bitte senden Sie die Veranstaltungsanmeldung per E-Mail an veranstaltungskoordinationstadt.salzgitterde.
Wenn es sich um eine Veranstaltung handelt, bei der Veranstaltungsbereiche innerhalb geschlossener Räumlichkeiten genutzt werden, in denen gleichzeitig mehr als 200 Besucher erwartet werden, nehmen Sie bitte direkt Kontakt mit der Bauordnungsbehörde per E-Mail an bauordnungstadt.salzgitterde auf.
Wir bitten um Verständnis, dass eine individuelle Rückmeldung erst nach Bearbeitung des Vorganges erfolgt. Sofern ergänzende Angaben oder Unterlagen erforderlich sind, setzen wir uns unaufgefordert mit Ihnen in Verbindung.